Krankenkassen-Bezuschussung – so geht’s

Bei einer ärztlich diagnostizierten, ernährungsmitbedingten Erkrankung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten Ihrer Ernährungstherapie. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

Die Bezuschussung Ihrer Ernährungstherapie ist gesetzlich geregelt. Bei einer ärztlich diagnostizierten ernährungsmitbedingten Erkrankung haben Sie nach §43 SGB V Anspruch auf eine Beteiligung Ihrer Krankenkasse an den Therapiekosten.

Ich bin VFED-zertifizierte Ernährungsfachkraft und damit von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Die formalen Voraussetzungen sind also erfüllt – es geht nur noch um die richtige Antragstellung.

Kostenloses Infogespräch anfragen

In drei Schritten zur Erstattung

Der Weg ist überschaubar – ich begleite Sie auf Wunsch durch jeden Schritt.

1 · Notwendigkeitsbescheinigung

Ihr Arzt stellt Ihnen eine Bescheinigung mit der Diagnose und der Empfehlung zur Ernährungstherapie aus. Eine Vorlage zum Ausdrucken steht hier zum Download bereit.

Vorlage Notwendigkeitsbescheinigung (PDF)

2 · Antrag bei der Krankenkasse

Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für die geplanten Beratungseinheiten. Diesen reichen Sie zusammen mit der Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF)

3 · Kasse bezuschusst die Beratung

Je nach Krankenkasse fällt die Bezuschussung unterschiedlich aus. In der Regel werden bis zu fünf Beratungstermine pro Rezept bezuschusst. Die genaue Höhe erfragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen zur Erstattung

Sie haben eine Diagnose?

Sie sind unsicher, ob und wie Ihre Krankenkasse sich beteiligt? Im kostenlosen Infogespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation und die nächsten Schritte.